Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Sammelstelle «Etzmatten»:
Montag bis Freitag 08.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 08.00 bis 18.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Sammelstelle «Etzmatten»:
Montag bis Freitag 08.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 08.00 bis 18.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Einwohnerinnen und Einwohner können sich rund um die Uhr bequem online ab- und ummelden.
Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an. Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden.
Mit Umzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Standort: Etzmatten; im Bereich Sportplatz
Vorgehen im Todesfall
Wir bitten die Angehörigen nach Eintreten eines Todesfalls so rasch als möglich mit der Gemeindeverwaltung Rothenfluh Kontakt aufzunehmen, um einen Termin für die Besprechung zu vereinbaren. Gemeinsam organisieren wir mit den Hinterbliebenen die weiteren Schritte und unterstützen sie bei Fragen im Zusammenhang mit der Bestattung.
Für die weiteren Schritte werden die ärztliche Todesbescheinigung und, falls vorhanden, das Familienbüchlein benötigt.
Kontakt: Gemeindeverwaltung Rothenfluh, Hirschengasse 84, 4467 Rothenfluh
Tel 061 991 04 54 oder gemeinde@rothenfluh.ch
Die Checkliste soll Ihnen eine Übersicht darüber geben, welche Bewilligungen seitens der Gemeinde vorliegen müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Die Gesuchsformulare finden Sie im Online-Schalter unter "Formulare"
Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde vor.
Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für die Identitätskarte ausstellen
Dafür benötigt wird die bisherige IDK und eine Passfoto. Sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist benötigt die Gemeindeverwaltung einer Verlustmeldung einer Polizeidienststelle.
Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden.
Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben.
Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Preise und Gültigkeit der Ausweise.
Für Kombi-Ausweise (IDK und Schweizerpass) wenden Sie sich ausschliesslich an das Passbüro BL in Liestal.
Seit 01.01.2024 ist die Regionalisierte Kadaversammelstelle in Gelterkinden in Betrieb.
Sie befindet sich auf dem Zeughausareal in Gelterkinden, bei Rünenbergerstrasse 37.
Während den Arbeitszeiten von Montag bis Freitag können Termine für die Abgabe von Kadavern mit den Werkhofmitarbeitenden der Gemeinde Gelterkinden vereinbart werden: 061 981 55 59.
An Wochenenden, Feiertagen sowie an arbeitsfreien Tagen können in dringenden Fällen Termine für die Abgabe von Kadavern tagsüber mit dem Pikettdienst vereinbart werden: 077 520 88 31.
Kosten: CHF 3.00 / kg (exkl. MWST), Zahlung direkt vor Ort (Bargeld, TWINT, Kreditkarte oder Postcard)
Hier finden Sie sämtliche offiziellen Gemeinde- und Vereinstermine des aktuellen Jahres
Herzlich Willkommen in Rothenfluh.
Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online anmelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.
Mit eUmzug können Sie Ihren Zuzug online melden.
Wollen Sie sich lieber persönlich anmelden, sprechen Sie persönlich innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme am Schalter der Gemeindeverwaltung vor.
Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Einzelperson:
- Gültige ID-Karte oder Schweizerpass,
- Abmeldebescheinigung vom Wegzugsort
Familie (Schweizer):
- Gültige ID-Karte oder Schweizerpass aller Familienmitglieder
- Familienbüchlein (sofern vorhanden) Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen .
Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Einzelperson
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein (Geburtsschein)
bei Familien
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein)
bei Familien
Zuzug aus dem Ausland:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
Gemeindeverwaltung
Hirschengasse 84
4467 Rothenfluh
Dienstag
16.00 - 18.30 Uhr
Freitag
vorläufig keine Schalterstunde