In den Erläuterungen des Bundesrates zur Änderung des Zivildienstgesetzes wurde ein Fehler entdeckt und in den elektronischen Versionen der Erläuterungen korrigiert. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» heisst es fälschlicherweise, dass alle Gesuchstellenden ihren langen Einsatz schon im Jahr nach der Zulassung absolvieren müssen – egal, ob sie das Gesuch vor oder während der Rekrutenschule stellen. Das stimmt aber so nicht: Die kürzere Frist gilt nur für jene, die ihr Gesuch während der Rekrutenschule einreichen. Wer es vor der Rekrutenschule stellt, hat wie bisher bis Ende des dritten Jahres nach der Zulassung Zeit.
Der Fehler wurde vom Bundesamt für Zivildienst entdeckt, das für die Vorlage zuständig ist. Die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglichen PDF-Versionen der Erläuterungen wurden in allen Sprachversionen korrigiert und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.