Ausnahmsweise werden die Gmeini Nochrichte erst am Montag, 18. Mai 2026, im Dorf verteilt.
Ausnahmsweise werden die Gmeini Nochrichte erst am Montag, 18. Mai 2026, im Dorf verteilt.
Bitte beachten Sie, dass der Abfall an Auffahrt ausnahmesweise am Freitag, 15. Mai, abgeholt wird.
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Änderung des Zivildienstgesetzes wurde ein Fehler entdeckt und in den elektronischen Versionen der Erläuterungen korrigiert. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» heisst es fälschlicherweise, dass alle Gesuchstellenden ihren langen Einsatz schon im Jahr nach der Zulassung absolvieren müssen – egal, ob sie das Gesuch vor oder während der Rekrutenschule stellen. Das stimmt aber so nicht: Die kürzere Frist gilt nur für jene, die ihr Gesuch während der Rekrutenschule einreichen. Wer es vor der Rekrutenschule stellt, hat wie bisher bis Ende des dritten Jahres nach der Zulassung Zeit.
Der Fehler wurde vom Bundesamt für Zivildienst entdeckt, das für die Vorlage zuständig ist. Die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglichen PDF-Versionen der Erläuterungen wurden in allen Sprachversionen korrigiert und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel veröffentlicht den Entwurf der Wildruhegebiete «Ängste» und «Islete» welche für das Waldentwicklungsplan-Gebiet «Ergolzquelle» (Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen) unter Mitwirkung der betroffenen Interessengruppen erarbeitet wurden. Der Entwurf kann vom 20.04.2026 bis 26.05.2026 von jeder Einwohnerin und jedem Einwohner zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen eingesehen werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, allfällige Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich zu Handen des Gemeinderates abzugeben.
Interessierte können den Entwurf auch direkt auf der Homepage des Amts für Wald und Wild beider Basel, www.wald-basel.ch, unter der Rubrik «Waldplanung > Waldentwicklungspläne in öffentlicher Auflage» ansehen oder herunterladen.
Für allfällige Auskünfte steht Ihnen das Amt für Wald und Wild beider Basel, Michael Grämiger (Telefon 061 552 47 17) zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung
Hirschengasse 84
4467 Rothenfluh
Dienstag
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Freitag
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