Revision Grundwasserschutzzonen: Informations- und Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Rothenfluh bezieht ihr Rohwasser für die Trinkwasserversorgung aus den gemeindeeigenen Quellen Holwingen sowie Horn und Gries. Der Quellertrag stellt im Normalbetrieb mit rund 95% einen massgeblichen Anteil an der Trinkwassergewinnung der Gemeinde Rothenfluh dar. 

Sowohl in der Regionalen Wasserversorgungsplanung (Region 4) wie auch in der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) ist die fortgesetzte Nutzung der Quellen fest eingeplant und die Ausscheidung bzw. Überprüfung der Schutzzonen als Massnahme mit hoher Priorität definiert.

Die derzeit rechtsgültigen Schutzzonen stammen aus den Jahren 1981 bzw. 1991 und entsprechen nicht mehr den heutigen gesetzlichen Anforderungen. Aus diesem Grund hat die kantonale Fachstelle der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft die Gemeinde Rothenfluh aufgefordert, die Schutzzonen aller Quellen zu überprüfen.

Dafür wurden von der Gemeinde Rothenfluh in den letzten Jahren umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Diese bildeten die Grundlage für einen neuen Schutzzonenplan sowie ein neues Schutzzonenreglement. Zusammen ergeben diese Unterlagen die aktualisierten Schutzzonendossiers für die einzelnen Quellfassungen. 

Der Kanton hat im Rahmen der Vorprüfung zu den Schutzzonen Stellung genommen. Er hält u.a. fest, dass die vorgeschlagenen Schutzzonen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die zwingenden Vorgaben wurden in den Dokumenten umgesetzt. Hinweise im Zusammenhang mit der laufenden Gesamtmelioration konnten – so weit hydrogeologisch vertretbar – bei der Abgrenzung der Schutzzonen berücksichtigt werden.

Weiteres Vorgehen/Verfahren

Als letzter Schritt zur Festsetzung der Schutzzonen steht nun die raumplanerische Umsetzung bevor. Die Schutzzonenausweisung im Kanton Basel-Landschaft erfolgt im Rahmen eines kommunalen Verfahrens.

Die überarbeiteten Schutzzonendokumente hat der Gemeinderat von Rothenfluh in seiner Sitzung vom 25.11.2025 genehmigt und der Freigabe der Schutzzonenmutation z.Hd. des Mitwirkungsverfahrens zugestimmt. Das Verfahren wird durch das von der Gemeinde Rothenfluh beauftragte Fachbüro Holinger AG, Liestal, begleitet und beinhaltet folgende Schritte:

  • Information der betroffenen Landeigentümerinnen und -eigentümer sowie der Bevölkerung über die Änderung der Grundwasserschutzzonen (Informations- und Mitwirkungsverfahren)
  • Vorstellung des Schutzzonendossiers an der Einwohnergemeindeversammlung und Beschlussfassung (Souverän)
  • Abwarten Referendumsfrist von 30 Tagen
  • Planauflage der Schutzzonen und des Reglements (30 Tage)
  • Antrag an den Regierungsrat zur Genehmigung des Schutzzonendossiers. Dieser entscheidet über allfällig unerledigte Einsprachen während der Planauflage und erlässt einen Beschluss.

Provisorischer Terminplan

1. Quartal 2026: 

  • Information der betroffenen GrundeigentümerInnen sowie der Bevölkerung über die Änderung der Grundwasserschutzzonen (Informations- und Mitwirkungsverfahren)

2. Quartal 2026

  • Beschlussfassung durch die Einwohnergemeinde Rothenfluh (17.6.)
  • Öffentliche Planauflage (30 Tage)

3. Quartal 2026

  • Genehmigung durch den Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft

4. Quartal 2026

  • Umsetzung von Massnahmen gemäss Reglementen

Information und Mitwirkung

Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens haben die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Bevölkerung die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen sowie eigene Anregungen und Vorschläge einzureichen. Diese werden – soweit sie sachlich begründet sind – geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.

Hinweis: Beim «Informations- und Mitwirkungsverfahren» handelt es sich nicht um eine Publikation und öffentliche Auflage gemäss Raumplanungs- und Baugesetz (RBG). Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (siehe provisorische Terminplanung).

Die Mitwirkungsauflage dauert vom 19. Februar bis und mit 18. März 2026.

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4467 Rothenfluh

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